Jagdhunde
Der ethische Grundsatz des waid- und tierschutzgerechten Jagens macht Jagdhunde unentbehrlich bei der Suche nach angeschossenem oder verunfalltem Wild. Jagdrevierinhaber müssen der Unteren Jagdbehörde nachweisen, dass Ihnen ein für ihr Revier brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht, sie einen besitzen oder alternativ jederzeit auf einen zurückgreifen können, zum Beispiel über eine Jagdhundstation. Einige Jagdformen wie Treib-, Drück- und Suchjagden können bzw. dürfen ohne brauchbaren Jagdhund nicht durchgeführt werden.
Jagdhunde unterstützen den Jäger im weitesten Sinne bei der Jagdausübung. Die jagdlich brauchbaren Haushunderassen werden funktional nach ihren Einsatzgebieten eingeteilt. Es gibt Apportierhunde, Erdhunde, Schweißhunde, Stöberhunde, Vorstehhunde und jagende Hunde.
Der Hegering unterstützt seine Mitglieder bei der Ausbildung von Jagdhunden. Dies umfasst das Trainieren, die Vorbereitung auf und Durchführung von unterschiedlichen Prüfungen, die insbesondere dem Nachweis der Brauchbarkeit gegenüber der Unteren Jagdbehörde dienen und Voraussetzung für den Einsatz bei der Jagd sind. Da die Ausbildung von Jagdhunden in der Regel in einem Jagdrevier erfolgt, leistet der Hegering ggf. Hilfestellung im Ballungsraum geeignete Flächen zu finden und das Einverständnis der Grundstücksbesitzer bzw. Revierinhaber einzuholen.